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Regelwerk

HISTORIA Mobilis

1. Name, Sitz und Rechtsform
1.1. HISTORIA Mobilis ist die Interessengemeinschaft aller Mitarbeiter/Innen des Daimler-Konzerns, sowie -pensionären/Innen, und deren Familienangehörige und Freunde, mit ihren klassischen Fahrzeugen aller Art.
1.2. HISTORIA Mobilis ist kein eingetragener Verein.
1.3. HISTORIA Mobilis hat seinen Sitz in Stuttgart und wird vom Mercedes-Benz Club Management, der Mercedes-Benz Museum GmbH, geleitet.

2. Ziele, Zwecke und Aufgaben

2.1. HISTORIA Mobilis dient als Bindeglied von Daimler Mitarbeitern/Innen und – pensionären/Innen, und deren Familienangehörige und Freunde, durch ihr gemeinsames Hobby.

2.2. HISTORIA Mobilis ist politisch und konfessionell neutral.
2.3. HISTORIA Mobilis ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2.4. HISTORIA Mobilis dient der Pflege und Erhaltung des automobilen Kulturgutes.
2.5. Die Gestaltung und ständige Aktualisierung der HISTORIA Mobilis Homepage, obliegt dem Mercedes-Benz Club Management – Mercedes-Benz Museum GmbH.
2.6. HISTORIA Mobilis stärkt die Bindung zwischen Unternehmen und Mitarbeitern/Innen durch das „Wir-Gefühl“.
2.7. HISTORIA Mobilis dient der Daimler AG zur  Motivation der Mitarbeiter/Innen durch deren Wertschätzung.
2.8. Die Mitglieder von HISTORIA Mobilis sind positive Multiplikatoren bzgl. der Stärkung des positiven internen und externen Images der Daimler AG, und sind somit Botschafter der Glaubwürdigkeit der Unternehmenswerte.
2.9. HISTORIA Mobilis fördert und stärkt die Identifikation der Mitarbeiter/Innen aller Ebenen
mit dem Daimler-Konzern.
2.10. Die Zielsetzung von HISTORIA Mobilis steht im Einklang mit den Werten der Marke Mercedes-Benz, und vermittelt und verstärkt die Unternehmenswerte der Daimler AG und der Mercedes-Benz Museum GmbH.
2.11. HISTORIA Mobilis kann als Veranstaltungsmodul für den Daimler Konzern, der Mercedes-Benz Werke und Mercedes-Benz Niederlassungen beitragen.
2.12. Der Zweck wird verwirklicht und unterstützt, durch Treffen in regionalen Sektionen, Teilnahme an eigenen und externen Veranstaltungen, Ausfahrten, Messen und
Ausstellungen, die jeweils individuell gestaltet und überregional an geeigneten Orten stattfinden.

3. Mittel
3.1. Die erforderlichen Mittel zum Erreichen von Ziel, Zweck und Aufgaben von HISTORIA Mobilis, werden durch Unterstützung seitens der Daimler AG, Mercedes-Benz Museum GmbH und Nenngelder bei Veranstaltungen generiert. Die veranstaltungsbezogenen Nenngelder werden nicht gegenüber HISTORIA Mobilis, sondern direkt an den jeweiligen Veranstalter, vom Teilnehmer/In entrichtet.
3.2. Die Mittel von HISTORIA Mobilis dürfen nur für Zwecke aus dem Regelwerk für HISTORIA Mobilis verwendet werden. Die einzelnen Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln von HISTORIA Mobilis.
3.3. Die Mitglieder von HISTORIA Mobilis werden regelmäßig vom Mercedes-Benz Club Management über Veranstaltungen informiert.

4. Mitgliedsbeitrag
4.1. Die Mitgliedschaft bei HISTORIA Mobilis ist kostenfrei.
4.2. Premium-Mitglieder erhalten – nach ausdrücklicher schriftlicher Beantragung - eine Mercedes-Benz ClubCard für HISTORIA Mobilis, gegen Zahlung einer Jahresgebühr in Höhe von € 20,--. Die Jahresgebühr wird 1x jährlich erhoben und ist nicht rückerstattungsfähig. Premium-Mitglieder können sämtliche Rabatte analog der allgemeinen Mercedes-Benz ClubCard nutzen.

5. Mitgliedschaft
5.1. Mitglied von HISTORIA Mobilis können alle Mitarbeiter/Innen und Pensionär/Innen des Daimler-Konzerns, deren Familienangehörige und Freunde, werden.
5.2. Mitglieder von HISTORIA Mobilis müssen natürliche Personen sein.
5.3. Juristische Personen, in Form von Vereinen, Clubs oder Interessengemeinschaften können keine Mitglieder von HISTORIA Mobilis werden.
5.4. Die Mitglieder von HISTORIA Mobilis sind verpflichtet, das „Regelwerk HISTORIA Mobilis“ zu beachten und die Ziele, Zwecke und Aufgaben zu fördern und zu unterstützen.
5.5. Die Kündigung der Premium-Mitgliedschaft muss spätestens zum 30. September schriftlich beim Mercedes-Benz Club Management vorliegen und gilt ab dem 01.01. des folgenden Kalenderjahres. Die Mitgliedschaft bei HISTORIA Mobilis bleibt von der Kündigung der Premium-Mitgliedschaft unberührt.
5.6. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

6. Aufnahme bei HISTORIA Mobilis
6.1. Die Mitgliedschaft bei HISTORIA Mobilis ist schriftlich über - HISTORIA Mobilis, HPC R 051, 70546 Stuttgart oder online - über www.historia-mobilis.com - zu beantragen. Mit der Mitgliedschaft bei HISTORIA Mobilis erkennen alle Mitglieder den Inhalt des Regelwerkes an. Die Ablehnung des Aufnahmeantrages kann dem/der Antragsteller/In ohne Angabe von Gründen schriftlich oder online mitgeteilt werden.
6.2. Die Ablehnung der Mitgliedschaft bei HISTORIA Mobilis ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

7. Beendigung der Mitgliedschaft
7.1. Die Mitgliedschaft bei HISTORIA Mobilis endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
7.2. Der Austritt erfolgt durch eine ausdrückliche, schriftliche oder online Erklärung - über HISTORIA Mobilis, HPC R 051, 70546 Stuttgart oder www.historia-mobilis.com - gegenüber dem Mercedes-Benz Club Management.
7.3. Ein Mitglied kann bei Verstößen gegen die Ziele, Zwecke und Aufgaben – definiert in dem Regelwerk HISTORA Mobilis – mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Ausschließungsgründe sind insbesondere

  • Verstöße gegen das Regelwerk HISTORIA Mobilis.
  • Unternehmensschädigendes Verhalten ggü. der Daimler AG, dem Daimler-Konzern und Mercedes-Benz Museum GmbH.

8. Rechte und Pflichten
8.1. Alle Mitglieder haben das Recht, an Veranstaltungen, Ausfahrten, Ausstellungen und Messen - gemäß der jeweils geltenden Teilnehmerbedingungen - teilzunehmen.
8.2. Alle Mitglieder haben die Pflicht, die Richtlinien „Regelwerk HISTORIA Mobilis“ nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.

9. Regionalleiter/Innen
9.1. Regionalleiter/Innen üben Ihr Amt freiwillig, ehrenamtlich und außerhalb der Arbeitszeit aus und sind positive Multiplikatoren von HISTORIA Mobilis und des gesamten Inhaltes des Regelwerk HISTORIA Mobilis.
9.2. Regionalleiter/Innen haben keinerlei Anspruch auf Vergütung.
9.3. Regionalleiter/Innen müssen Mitglied bei HISTORIA Mobilis sein.
9.4. Regionalleiter/Innen müssen Mitarbeiter/In oder Pensionär/In der Daimler AG sein.
9.5. Die Ausübung der Regionalleitertätigkeit begründet kein (zusätzliches)Arbeitsverhältnis mit HISTORIA Mobilis, Mercedes-Benz Club-Management, Mercedes-Benz Museum GmbH und der Daimler AG.
9.6. Regionalleiter/Innen werden durch das Mercedes-Benz Club Management, Mercedes-Benz Museum GmbH – stellvertretend durch die Projektleitung HISTORIA Mobilis - benannt und abberufen.
9.7. Das Amt des/der Regionalleiters/In endet mit der freiwilligen Abgabe des Amtes, der Beendigung der Mitgliedschaft bei HISTORIA Mobilis, Abberufung durch das Mercedes-Benz Club Management oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Daimler AG. Es sei denn, der/die Regionalleiter/In bezieht in unmittelbarem Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Daimler AG Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Daimler AG.
9.8. Regionalleiter/Innen haben grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes bei HISTORIA Mobilis.
9.9. Regionalleiter/Innen haben die Aufgabe, die Projektleitung von HISTORIA Mobilis –benannt durch das Mercedes-Benz Club Management, Mercedes-Benz Museum GmbH – ehrenamtlich und außerhalb der Arbeitszeit, bei Veranstaltungen, Ausstellungen, Ausfahrten und Messen, beratend und aktiv zu unterstützen.

10. Haftung
10.1. Die Teilnahme bei Veranstaltungen, Ausstellungen, Ausfahrt und Messen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung. HISTORIA Mobilis übernimmt keine Haftung für körperliche und sachliche Schäden während der Veranstaltung, Ausstellung, Ausfahrt und Messe, und auch nicht im Rahmen der An- und Abreise. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Akzeptanz des Regelwerkes ausdrücklich den Ausschluss der Haftung des Veranstalters, für einfache Fahrlässigkeit und der Gefährdungshaftung. Der/die Teilnehmer/In trägt allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle Schäden, die von ihm/ihr oder dem benutzten Fahrzeug verursacht wurden. Er/Sie erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung den Verzicht auf Anspruch jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung, Ausstellung, Ausfahrt und Messe entstehen, und zwar ggü. dem Veranstalter, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet auch nicht im Falle von Diebstahl oder Beschädigung eines Fahrzeugs oder einzelner Fahrzeugteile. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensansprüche aus vertraglicher, als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Haftung.

11. Inkrafttreten Regelwerk HISTORIA Mobilis
11.1. Das „Regelwerk HISTORIA Mobilis“ tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Regelwerkes als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Regelwerkes im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit einer ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird.